Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), UN-Kaufrecht, Wiener Kaufrechtsübereinkommen; eines der wichtigsten internationalen Abkommen auf dem Gebiet des internationalen Warenverkehrs. Es gehört zu den von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufenen Vereinbarungen. Bisher (Stand: März 2004) sind weltweit 62 Staaten diesem Übereinkommen beigetreten; seit 1991 gilt es unmittelbar in der Bundesrepublik Deutschland (Bekanntmachung vom 23.10.1990 (BGBl II 1477)). Bei Kaufverträgen zwischen Angehörigen dieser Staaten gilt grundsätzlich das UN-Kaufrecht. Das Übereinkommen lässt aber den beigetretenen Staaten die Möglichkeit, einzelne seiner Vorschriften zu modifizieren. Auch ist es den Vertragsparteien gestattet, seine Anwendung auszuschließen. Es deckt nicht alle relevanten Gebiete des internationalen Kaufs ab; nicht geregelt sind z.B. die wichtigen Rechtsfragen der Gültigkeit des Vertrages und einzelner Vertragsklauseln, des Eigentumsübergangs und Eigentumsvorbehalts sowie der Produkthaftung des Verkäufers.

Lexikon der Economics. 2013.

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